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Solarpflicht in NRW: Was Bauherren ab 2024 und 2025 beachten müssen – Stand 2026

  • 16. Nov. 2025
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Jan.

Infografik zur Solarpflicht in NRW mit Hinweis: Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude und große Parkplätze, ab 2025 auch für neue Wohngebäude.

Die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen ist für viele Bauherren längst Realität. Seit dem 1. Januar 2024 gelten entsprechende Vorgaben für neue Nichtwohngebäude und größere Parkplatzflächen, seit 1. Januar 2025 sind auch neue Wohngebäude betroffen. Im Jahr 2026 zeigt sich zunehmend: Die Pflicht sorgt weiterhin für Unsicherheit – nicht wegen der Technik, sondern wegen der Auslegung.


  • Was ist verpflichtend?

  • Was gilt im Einzelfall?

  • Und wie lässt sich Photovoltaik so umsetzen, dass sie rechtlich sauber, wirtschaftlich sinnvoll und langfristig tragfähig ist?


Dieser Beitrag ordnet die Solarpflicht sachlich, verständlich und praxisnah ein – ohne Vereinfachungen und ohne falsche Versprechen.


Was bedeutet die Solarpflicht in NRW grundsätzlich?

Die nordrhein-westfälische Solarpflicht verpflichtet Bauherren dazu, geeignete Flächen für die Erzeugung von Solarstrom zu nutzen, wenn ein Gebäude neu errichtet wird oder eine entsprechende Parkplatzfläche entsteht. Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale Pflicht zur Installation einer bestimmten Anlagengröße, sondern um eine Nutzungspflicht geeigneter Flächen.


Entscheidend ist immer die Frage, ob und in welchem Umfang eine Dach- oder Parkplatzfläche technisch, baulich und wirtschaftlich geeignet ist. Diese Bewertung erfolgt nicht abstrakt, sondern im Zusammenhang mit dem konkreten Bauvorhaben.


Für welche Bauvorhaben gilt die Solarpflicht?


Nichtwohngebäude (seit 2024)

Bereits seit Anfang 2024 betrifft die Solarpflicht Neubauten von Nichtwohngebäuden. Dazu zählen unter anderem Gewerbe-, Büro- und Produktionsgebäude. Auch öffentliche Neubauten fallen grundsätzlich unter diese Regelung.

Ob und in welchem Umfang eine Photovoltaikanlage erforderlich ist, hängt dabei nicht nur von der Nutzung, sondern insbesondere von der Dachbeschaffenheit und der baulichen Ausführung ab.


Wohngebäude (seit 2025)

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht auch für neu errichtete Wohngebäude. Dazu gehören Einfamilienhäuser ebenso wie Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser.

Für private Bauherren bedeutet das nicht automatisch, dass jedes neue Haus eine maximal große Photovoltaikanlage tragen muss. Vielmehr wird geprüft, ob und wie die vorhandene Dachfläche sinnvoll genutzt werden kann. Aspekte wie Dachneigung, Ausrichtung, Verschattung oder statische Rahmenbedingungen spielen dabei eine zentrale Rolle.


Große Parkplatzflächen

Zusätzlich umfasst die Solarpflicht auch neu errichtete größere Parkplatzflächen. In diesen Fällen wird Photovoltaik häufig in Form von Überdachungen umgesetzt.Solche Lösungen dienen nicht nur der Stromerzeugung, sondern können auch funktionale Vorteile wie Witterungsschutz oder vorbereitete Ladeinfrastruktur bieten.


Warum wurde die Solarpflicht eingeführt?

Die Einführung der Solarpflicht ist Teil der langfristigen energie- und klimapolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien dort zu beschleunigen, wo dies besonders effizient möglich ist.


Neubauten spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie prägen den Energieverbrauch für viele Jahrzehnte. Gleichzeitig lassen sich Photovoltaikanlagen bei Neubauten deutlich besser integrieren als bei späteren Nachrüstungen. Aus Sicht des Gesetzgebers ist es daher sinnvoll, geeignete Flächen von Beginn an für die Solarstromerzeugung zu berücksichtigen.


Wie groß muss eine Photovoltaikanlage sein?

Eine der häufigsten Fragen betrifft die Größe der vorgeschriebenen Anlage. Hier ist eine differenzierte Betrachtung wichtig.


Das Landesrecht in NRW macht keine pauschalen Vorgaben zur installierten Leistung in Kilowatt-Peak. Stattdessen wird verlangt, dass geeignete Flächen angemessen genutzt werden. Was als angemessen gilt, ist nicht pauschal festgelegt, sondern ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelfall.


In der Praxis fließen dabei unter anderem folgende Aspekte ein:

  • Größe und Zuschnitt der Dachfläche

  • Ausrichtung und Neigung

  • mögliche Verschattungen

  • statische Voraussetzungen

  • technische Umsetzbarkeit

  • wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit


Die konkrete Bewertung erfolgt in der Regel im Rahmen der Bauplanung und kann je nach Kommune unterschiedlich ausgelegt werden. Eine frühzeitige Planung ist deshalb entscheidend, um spätere Anpassungen oder Verzögerungen zu vermeiden.


Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?

Ja, das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Solarpflicht nicht in jedem Fall greift. Wenn eine Nutzung der Flächen nicht sinnvoll oder nicht zumutbar ist, kann von der Pflicht abgewichen werden.


Mögliche Gründe können unter anderem sein:

  • erhebliche dauerhafte Verschattung

  • fehlende statische Eignung

  • technische Unmöglichkeit

  • unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Aufwand

  • denkmalrechtliche Einschränkungen


Wichtig ist jedoch: Solche Ausnahmen müssen begründet und nachvollziehbar dargestellt werden. In der Regel erfolgt dies im Rahmen der Bauantragsunterlagen oder in Abstimmung mit der zuständigen Behörde.


Kosten und Wirtschaftlichkeit – was Bauherren realistisch erwarten sollten

Die Kosten für eine Photovoltaikanlage im Neubau hängen stark vom jeweiligen Projekt ab. Allgemeine Richtwerte können lediglich eine grobe Orientierung bieten.

Bei Wohngebäuden bewegen sich die Investitionskosten häufig im fünfstelligen Bereich, abhängig von Anlagengröße, Ausstattung und Zusatzkomponenten wie Stromspeichern oder Ladeinfrastruktur. Bei gewerblichen Gebäuden sind die Investitionen meist höher, allerdings fallen dort auch die Erträge entsprechend größer aus.


Entscheidend ist nicht allein der Anschaffungspreis, sondern die langfristige Wirtschaftlichkeit. Photovoltaikanlagen sind auf Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten ausgelegt. Eine fachgerechte Planung berücksichtigt daher nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auch den Eigenverbrauch, zukünftige Strompreise und mögliche Erweiterungen.



Förderungen und Rahmenbedingungen

Auch wenn eine Solarpflicht besteht, können unter bestimmten Voraussetzungen Förderprogramme oder steuerliche Vorteile genutzt werden. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt von vielen Faktoren ab – etwa vom Gebäudetyp, der Nutzung und der Finanzierung.


Pauschale Aussagen sind hier nicht sinnvoll. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert, um Förderungen korrekt einzuordnen und realistisch zu bewerten.


Warum frühzeitige Planung entscheidend ist

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Probleme vor allem dann entstehen, wenn Photovoltaik erst spät in die Bauplanung integriert wird. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Solarpflicht ermöglicht es, Dachflächen optimal zu gestalten, technische Anforderungen sauber zu berücksichtigen und wirtschaftliche Potenziale voll auszuschöpfen.


Gerade im Neubau bietet Photovoltaik die Chance, Energiekonzepte langfristig sinnvoll aufzubauen – statt lediglich gesetzliche Mindestanforderungen zu erfüllen.


Fazit: Solarpflicht als Planungsaufgabe verstehen

Die Solarpflicht in NRW ist seit 2026 kein neues Thema mehr, stellt Bauherren aber weiterhin vor komplexe Fragen. Entscheidend ist nicht, möglichst schnell eine Lösung umzusetzen, sondern die richtige Lösung für das jeweilige Projekt zu finden.


Wer früh plant, realistisch rechnet und fachlich begleitet wird, kann die gesetzlichen Vorgaben nicht nur erfüllen, sondern sinnvoll in ein nachhaltiges Energiekonzept integrieren.


Um eine erste Orientierung zu bekommen, stellen wir dir einen unverbindlichen Online-Konfigurator zur Verfügung. Auf Basis weniger Angaben erhältst du eine erste Einschätzung zur möglichen Anlagengröße, zum Stromertrag und zu grundlegenden Rahmenbedingungen deines Projekts.



Der Konfigurator ersetzt keine individuelle Planung, kann dir aber helfen, dein Bauvorhaben frühzeitig realistisch einzuordnen und die nächsten Schritte fundiert vorzubereiten.

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